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Alle am Pferdsport beteiligten Personen, die über die Reitvereine organisiert sind , haben sich mit ihrer Mitgliedschaft in den Vereinen zu sportlich fairer Haltung untereinander und zu
reiterlichem Verhalten gegenüber dem Sportpartner Pferd verpflichtet.

Verstöße gegen die Grundsätze sportlich-fairer Haltung und insbesondere gegen das Wohl des Pferdes auch außerhalb des Turnierbetriebes können mit Ordnungsmaßnahmen geahndet werden, die von der Geldstrafe bis zum langfristigen Ausschluß von Turnierwettbewerben reichen können.

Damit gehen die Pferdesportverbände eine Selbstverpflichtung und Selbstkontrolle ein, die noch weit über die im Tierschutzgesetz festgelegten Betsimmungen hinausgehen - zum Wohle des Pferdes.

Als Verstöße gegen das Wohl des Pferdes werden unreiterliche Behandlung des Pferdes während der Turnierteilnahme sowie außerhalb von Turnieren, z.B. im eigenen Reitstall, verstanden; aber auch unzulängliche Ernährung, Pflege, Unterbringung und Transport.

Nicht nur Veranstalter und Vereine, die Kenntnis von eventuellen  Mißständen und Verstößen erhalten, sind aufgerufen diese zu unterbinden und zu ahnden, sondern jeder Pferdefreund hat die moralische -und im übrigen auch gesetzliche- Verpflichtung zum Wohle unseres Sportpartners Pferd zu handeln und gegebenfalls einzuschreiten.

Unterstützung und Beratung im Handeln zum Wohle des Pferdes und des Pferdesports erhält jeder engagierte Pferdefreund bei unseren Pferdesportverbänden.


Sowohl in den Vorständen der Landesverbände wie in den Vorständen der Kreisverbände sind Tirschutzbeauftragte direkte Ansprechpartner für jeden Pferdesportler und Pferdefreund.