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Alle am Pferdsport
beteiligten Personen, die über die Reitvereine organisiert sind , haben sich mit ihrer Mitgliedschaft in den Vereinen zu sportlich fairer Haltung untereinander und zu
reiterlichem Verhalten gegenüber dem Sportpartner Pferd verpflichtet.
Verstöße gegen die Grundsätze
sportlich-fairer Haltung und insbesondere gegen das Wohl des Pferdes auch außerhalb des Turnierbetriebes können mit Ordnungsmaßnahmen geahndet werden, die von der Geldstrafe bis
zum langfristigen Ausschluß von Turnierwettbewerben reichen können.
Damit gehen die
Pferdesportverbände eine Selbstverpflichtung und Selbstkontrolle ein, die noch weit über die im Tierschutzgesetz festgelegten Betsimmungen hinausgehen - zum Wohle des Pferdes.
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Als Verstöße gegen das Wohl
des Pferdes werden
unreiterliche Behandlung des Pferdes während der Turnierteilnahme sowie außerhalb von Turnieren, z.B. im eigenen Reitstall, verstanden; aber auch unzulängliche Ernährung, Pflege, Unterbringung und Transport.
Nicht nur Veranstalter und
Vereine, die Kenntnis von eventuellen Mißständen und Verstößen erhalten, sind aufgerufen diese zu unterbinden und zu ahnden, sondern jeder Pferdefreund hat die
moralische -und im übrigen auch gesetzliche- Verpflichtung zum Wohle unseres Sportpartners Pferd zu handeln und gegebenfalls einzuschreiten.
Unterstützung und Beratung im
Handeln zum Wohle des Pferdes und des Pferdesports erhält jeder engagierte Pferdefreund bei unseren Pferdesportverbänden.
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